Ausbildung

Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr

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(© FF Pleitersheim)

Eine fundierte Ausbildung ist mit der beste Garant dafür, dass Feuerwehrleute nach jedem Einsatz gesund und unverletzt wieder nach Hause in den Kreis von Familie und Freunden zurückkehren.

Denn, so unverblümt darf man sein, bei jeder Alarmierung besteht die Möglichkeit, dass man sich bewusst in eine Gefahrensituation begibt. Ob es sich nun um einen Brand, einen Verkehrsunfall oder um auslaufende Gefahrstoffe handelt, jeder Einsatz birgt potentielle Risiken.

Eine fundierte Ausbildung ist mit der beste Garant dafür, dass Feuerwehrleute nach jedem Einsatz gesund und unverletzt wieder nach Hause in den Kreis von Familie und Freunden zurückkehren. Denn, so unverblümt darf man sein, bei jeder Alarmierung besteht die Möglichkeit, dass man sich bewusst in eine Gefahrensituation begibt. Ob es sich nun um einen Brand, einen Verkehrsunfall oder um auslaufende Gefahrstoffe handelt, jeder Einsatz birgt potentielle Risiken.

Die Sicherheit der Feuerwehrleute steht gleichwohl immer an erster Stelle. Im Zusammenspiel mit regelmäßigen Übungen gibt eine solide Ausbildung den Feuerwehrleuten das nötige Rüstzeug, eben jene Risiken für sich sowie alle Kamerad*innen richtig einzuschätzen und folgerichtig zu handeln.

Die Freiwillige Feuerwehr bietet ihren Mitgliedern daher zahlreiche Lehrgänge an, beginnend bei der Grundausbildung bis hin zu Seminaren für Spezialisten an der Landesfeuerwehrschule in Koblenz. Einige davon sind Pflicht und notwendig, um als Feuerwehrmann oder -frau sicher in den Einsatz gehen zu können, Andere haben optionalen Charakter, vertiefen bereits vorhandenes Wissen oder befähigen dazu, mehr Verantwortung in der Wehr zu übernehmen.

Es gilt der Leitsatz: Lebenslanges Lernen. Noch hat es niemand geschafft, alles Feuerwehrwissen in sich zu vereinen. Nur in der Gemeinschaft, wenn jeder seine Fähigkeiten und Kenntnisse einbringt, kann die Feuerwehr ihre volle Schlagkraft entfalten.

Im Folgenden bieten wir einen Überblick zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten in der Freiwilligen Feuerwehr, ohne aber den Anspruch zu erheben, vollständig zu sein. Für die Kamerad*innen der Feuerwehr besteht dabei grundsätzlich kein festgeschriebenes Zeitfenster, bis wann bestimmte Lehrgänge absolviert sein müssen. Einzig der persönliche Anspruch ist hierfür ausschlaggebend. Welchen “Karriereweg” man über die Grundausbildung hinaus einschlägt – so man das denn möchte -, ist ebenso eine individuelle Entscheidung. Technikaffine begeistern sich womöglich für die Ausbildung zum Maschinisten, während Menschen mit einem Sinn für Struktur lieber am Funkgerät den Einsatz koordinieren.
 

  • Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1 – (Grundausbildung)
    • Voraussetzung(en):
      • Aufnahme in den Feuerwehrdienst gemäß § 12 Abs. 1 LBKG – Geistige & körperliche Eignung
         
  • Ausbildung Truppmann/-frau Teil 2
    • Voraussetzung(en):
      • Abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-fau Teil 1
      • Eine mindestens zweijährige Tätigkeit innerhalb der Einheit im Einsatz- und Ausbildungsdienst (jährlich 40 Std.)
         
  • Lehrgang BOS-Sprechfunker
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1
         
  • Lehrgang Atemschutzgeräteträger
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1
      • abgeschlossener Lehrgang BOS-Sprechfunker
      • Mindestalter 18 Jahre & Nachweis der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
         
  • Lehrgang Chemikalienschutzanzugträger
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1
      • abgeschlossener Lehrgang BOS-Sprechfunker
      • abgeschlossene Lehrgang Atemschutzgeräteträger
      • Mindestalter 18 Jahre & Nachweis der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
         
  • Lehrgang Truppführer
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1
      • abgeschlossener Lehrgang BOS-Sprechfunker
         
  • Lehrgang Maschinist
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 1
      • abgeschlossener Lehrgang BOS-Sprechfunker
      • min. Fahrerlaubnis der Klasse B
         
  • Lehrgang Kettensäge
    • Voraussetzung(en):
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 2
         
  • Lehrgang Fachausbildung Technische Hilfe
    • Vorausetzung(en);
      • abgeschlossene Ausbildung Truppmann/-frau Teil 2

Standort-Ausbildung

Die Standort-Ausbildung wird unter Berücksichtigung der von der Wehrleitung vorgegebenen Trainingsthemen und -inhalten von der Abteilungsführung und deren Ausbildungsbeauftragten eigenständig durchgeführt.

Der von der Wehführung erstellte Ausbildungs-Dienstplan muss pro Jahr mindestens 20 Übungen oder Unterrichte enthalten.

Folgende Themen müssen im Jahres-Trainingsprogramm enthalten sein:

  • eine Unterweisung in den Unfallverhütungsvorschriften
  • eine Atemschutzwiederholung für Atemschutzgeräteträger
  • eine Wiederholungsausbildungen Herz-Lungen-Wiederbelebung

Darüber hinaus in jedem zweiten Jahr eine ganztägige Fortbildung zur Ersten Hilfe .

Lehrgänge an der Landes Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) ist die zentrale Ausbildungsstätte für die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufs- und Werkfeuerwehren und die anderen Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz. In rund 250 Veranstaltungen werden jährlich ca. 6.000 Kräfte der verschiedenen Organisationen geschult.

Schwerpunktmäßig werden folgende Lehrgänge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pleitersheim besucht:

  • Gruppenführer
  • Zugführer
  • Verbandsführer, Besondere Führungsdienstgrade
  • Technische Hilfe
  • Brandschutzerziehung

Weitere Informationen zu den Angeboten der LFKS finden Sie auf deren Webseite:

https://lfks.rlp.de