Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind Pflicht in Rheinland-Pfalz!

ff-pleitersheim_rauchmelder-1

Etwa 70% aller Brandopfer verunglücken in der Nacht – jedes dritte Opfer ist ein Kind. Denn im Schlaf können Menschen den Rauch nur selten wahrnehmen. Und Brandrauch ist tödlich. Selbst kleine, zunächst harmlos erscheinende Brände werden rasch lebensbedrohlich. Ein Kilo brennendes Plastik erzeugt bereits bis zu 2.500 m³ hochgiftiger Gase. Der Rauch lässt die Menschen noch vor dem Aufwachen das Bewusstsein verlieren und es droht die Gefahr des Erstickens.

In Rheinland-Pfalz sind Rauchwarnmelder daher seit Beginn des Jahres 2004 verpflichtend für alle Wohnungen vorgeschrieben. Nachzulesen ist dies in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 44, Abschnitt (7):

“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind entsprechend auszustatten.”

Quelle: www.landesrecht.rlp.de

Rauchwarnmelder geben schon bei geringer Rauchentwicklung einen lauten Warnton ab. Erst dieser Warnton sorgt dafür, dass Sie sicher wach werden und entsprechend der Situation reagieren können. Nur so verbleibt genügend Zeit, das Feuer zu löschen oder den Gefahrenbereich rechtzeitig zu verlassen: – s. Verhalten im Notfall.

Im Ernstfall zählt mitunter jede Sekunde. Rauchwarnmelder sollten daher stets an der Zimmerdecke mittig eines Raumes installiert werden. Denn hier sammelt sich der heiße, aufsteigende Brandrauch und löst den Rauchwarnmelder frühstmöglich aus.

  • Rauchwarnmelder retten Leben!
  • Rauchwarnmelder sind leicht anzubringen und in Baumärkten sowie Elektrofachgeschäften erhältlich.
  • Sichere Produkte entsprechen der DIN EN 14604 und tragen das VdS-Prüfsiegel.