Die Sirenensignale und ihre Bedeutung

Im Nachklang der verheerenden Sturzflut, die Mitte Juli diesen Jahres weite Teile des im nördlichen Rheinland-Pfalz gelegenen Ahrtals verwüstete, geriet insbesondere eine Frage in den Fokus der öffentlichen Diskussion: Hat die Bevölkerungswarnung womöglich versagt? Eine finale Antwort hierzu steht noch aus und ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Gleichwohl, soviel ist sicher, muss in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass bei vielen Menschen die Bedeutung der Sirenensignale in Vergessenheit geraten ist.

Um die Bürgerinnen und Bürger über drohende Gefahren zu informieren, stehen den Behörden verschiedene Warnmittel zur Verfügung. Darunter fallen – als digitale Medien – etwa die Warn-Apps NINA und KatWarn, aber auch die „analogen“, klassischen Sirenen, wie sie in vielen Ortsgemeinden zu finden sind. Eine wichtige Lehre aus den jüngsten Ereignissen lautet daher, das Wissen um die verschiedenen Sirenensignale der Bevölkerung wieder in Erinnerung zu rufen.


  1. Funktionstest: Die Sirene heult für ca. 10 Sekunden in einem Dauerton. Dies dient lediglich der Funktionsüberprüfung und hat keine weitere Bedeutung.



  2. Feueralarm: Die Sirene heult für ca. eine Minute im Dauerton mit zwei Unterbrechungen. Die Tonphasen dauern dabei ca. 15 Sekunden, die Pausen ca. 7 Sekunden. Mit dieser Tonfolge werden die Einsatzkräfte der Feuerwehr alarmiert, um sich umgehend zu den örtlichen Gerätehäusern zu begeben.



  3. Katastrophenalarm: Die Sirene heult für ca. eine Minute in einer durchgängigen, auf- und abschwellenden Tonfolge. Die Bevölkerung wird mit diesem Signal vor einer nicht näher definierten Gefahr gewarnt und aufgefordert, sich – wenn möglich – umgehend nach Hause zu begeben und sofort Radio und Fernsehen einzuschalten, um weitere Informationen zu erhalten. Zudem können Durchsagen bspw. von der örtlichen Feuerwehr erfolgen.



  4. Entwarnung: Die Sirene heult für ca. eine Minute in einem Dauerton. Es besteht keine unmittelbare Gefahr mehr.


Die beschriebenen Tonfolgen haben Gültigkeit für Rheinland-Pfalz, werden in gleicher Form aber auch in allen anderen Bundesländern genutzt.

Wissenswert: Die Tonfolge des Katastrophenalarms ist identisch mit dem „Fliegeralarm“, erhält diese spezielle Bedeutung jedoch nur im Verteidigungsfall. Darüber hinaus existiert aus der Epoche des Kalten Krieges noch eine weitere Tonfolge, der sogenannte ABC-Alarm. Dieser war für den Fall eines Angriffs mit Kernwaffen sowie mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen gedacht. Es handelt sich um einen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton, der zweimalig unterbrochen wird.

Die Funktionsfähigkeit der Sirene wird in der Ortsgemeinde Pleitersheim am 10. September 2021 zwischen 19:30 Uhr und 20:15 Uhr unter Mithilfe der Freiwilligen Feuerwehr getestet. Im Zuge dessen werden nicht nur die verschiedenen Signaltöne überprüft, sondern auch deren Reichweite; – kann man die Sirene in allen Ortsteilen gut hören? Der Test ist zwangsläufig mit einer entsprechenden Lärmbelastung verbunden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Bei Fragen zu den Sirenensignalen steht die Freiwillige Feuerwehr gerne zur Verfügung.

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